Drucken

Liebe Mitglieder und Freunde des Ski- und Sportclub Wellinghofen,

seit Donnerstag, den 13. Januar bis zum 7. Februar gilt die neue NRW Corona-Schutzverordnung. Es gilt weiterhin für den Trainingsbetrieb in Innenräumen die 2G+ Regel, das heißt, ihr müsst bitte vor Trainingsbeginn dem zuständigen Übungsleiter einen für den Zeitraum des Trainings gültigen, negativen Bürgertest vorzeigen, entweder digital auf dem Smartphone oder analog in Papierform.

Neu ist, dass Geboosterte direkt ab dem Termin der Auffrischungsimpfung und Genesene für drei Monate von der Testpflicht befreit sind.

Für die Termine der Jugendabteilung am Freitag gilt weiterhin, dass Schulpflichtige ab Schulbeginn als Getestete gelten und Kindergarten-Kinder von der Testpflicht befreit sind. Erwachsene Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen brauchen natürlich auch weiterhin einen gültigen Bürgertest als Dokument oder sind wie oben erläutert geboostert oder genesen.

Des weiteren führen die Übungsleiter Teilnehmerlisten für den Fall der Fälle zur Kontaktrückverfolgung. Von den möglichen Selbsttests unter Aufsicht sehen wir ab, um unsere Übungsleiter nicht weiter zu belasten.

Sobald es neue Regelungen gibt, werden wir euch über die üblichen Kanäle informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Euer SCW Team